Tracking & Einwilligung

US-Dienste aktiv — Drittland-Transfer prüfen

Üblicher Schweregrad: Hinweis · Aufwand: mittel

Woran du es erkennst

Auf der Seite sind Dienste von US-Anbietern aktiv (z. B. Google, Meta, Microsoft), deren Nutzung personenbezogene Daten (IP-Adresse, Gerätekennungen) in die USA übertragen kann.

Warum es zählt

Nach dem EU-US Data Privacy Framework ist der Transfer zwar grundsätzlich möglich, aber nur bei zertifizierten Empfängern und mit dokumentierter Rechtsgrundlage — und fast immer erst nach Einwilligung. Fehlt die Prüfung, drohen DSGVO-Verstöße, die Behörden seit den Schrems-Urteilen aktiv verfolgen.

So behebst du es

  1. Prüfe für jeden erkannten US-Dienst, ob der Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist (offizielle Liste auf dataprivacyframework.gov).
  2. Dokumentiere die Rechtsgrundlage je Dienst: Einwilligung über die CMP, Auftragsverarbeitung (DPA) und ggf. Standardvertragsklauseln.
  3. Erwäge für Kernfunktionen EU-basierte Alternativen (z. B. Matomo, Plausible statt GA4), wenn der Transfer fachlich nicht nötig ist.
  4. Halte die Datenschutzerklärung aktuell: Jeder US-Empfänger muss dort mit Land, Zweck und Rechtsgrundlage benannt sein.

Zum Nachlesen