Tracking & Einwilligung
Tracker-Kennungen wurden trotz Ablehnung im Web-Storage abgelegt
Woran du es erkennst
Im Consent-Gate-Test wurde aktiv auf „Ablehnen" geklickt — und danach schrieben Tracker ihre Kennungen neu in localStorage/sessionStorage (z. B. amplitude-, mixpanel-, _ga-Schlüssel). Der Web-Storage-Zwilling des Cookie-Trackings läuft trotz Ablehnung weiter.
Warum es zählt
§ 25 TTDSG gilt für jegliches Speichern nicht-essentieller Kennungen im Endgerät — nicht nur für Cookies. Tools wie Amplitude, Mixpanel oder PostHog, die ihre IDs im Web-Storage halten, brauchen dieselbe Einwilligung; ein Banner, das nur Cookies und Beacons stoppt, respektiert die Ablehnung nicht vollständig.
So behebst du es
- Binde einwilligungspflichtige Tags strikt an das Consent-Signal: Bei Ablehnung dürfen sie weder senden noch speichern — initialisiere SDKs wie Amplitude/Mixpanel/PostHog erst nach ausdrücklicher Zustimmung.
- Prüfe, ob die CMP bzw. der Tag-Manager die SDK-Initialisierung (nicht nur das Laden des Skripts) an den Consent-Status koppelt.
- Teste den Ablehnen-Pfad im Inkognito-Fenster (DevTools → Application → Local/Session Storage): Nach „Ablehnen" dürfen keine Tracker-Schlüssel neu geschrieben werden.