Tracking & Einwilligung
Personenbezogene Daten gehen an Dritt-Tracker
Woran du es erkennst
Tracking-Anfragen an Drittanbieter enthalten personenbezogene Daten in Adresse oder Nutzlast — E-Mail-Adressen, Namen, Telefonnummern oder Kundennummern tauchen als Parameter oder Ereignis-Eigenschaften in den Messaufrufen auf.
Warum es zählt
Personenbezogene Daten in Tracking-Aufrufen verstoßen gegen die Datenminimierung (Art. 5 DSGVO), brechen meist auch die Bedingungen der Anbieter (Google Analytics verbietet sie ausdrücklich) und verteilen die Daten in Systeme, die weder dokumentiert noch vertraglich abgesichert sind — im Netzwerkprotokoll ist das trivial beweisbar.
So behebst du es
- Finde heraus, welcher Parameter oder welche Ereignis-Eigenschaft die Daten trägt, und stoppe die Übertragung — das Feld in der Tag-Konfiguration entfernen oder vor dem Verlassen der Seite irreversibel pseudonymisieren.
- Entferne die Daten an der Quelle: Baue Adressen und Datenschicht-Ereignisse nie aus Formularwerten, Kontodaten oder URL-Parametern mit E-Mail-Adressen oder Namen.
- Prüfe, woher die Daten stammen — oft ist es die Adresse einer Bestätigungsseite (…?email=…), die der Seitenaufruf-Tag an jeden konfigurierten Anbieter weitermeldet.
- Stelle sicher, dass für jeden empfangenden Anbieter ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, und dokumentiere, welche Daten jedes Ereignis enthält.