Tracking & Einwilligung
Tracker-Kennungen überleben die Ablehnung/den Widerruf
Woran du es erkennst
Tracking-Cookies oder Web-Storage-Kennungen, die vor der Einwilligungsentscheidung gesetzt wurden, sind nach dem Klick auf „Ablehnen" noch da — und überstehen sogar einen vollständigen Reload der Seite.
Warum es zählt
§ 25 TDDDG erfasst nicht nur das Setzen, sondern auch das Auslesen von Kennungen: Überlebende Cookies/Storage-Schlüssel halten den Besucher wiedererkennbar und werden bei jedem künftigen Request mitgesendet — das Tracking läuft de facto weiter, obwohl abgelehnt wurde. Aufsichtsbehörden erwarten, dass nicht einwilligte Kennungen gelöscht oder blockiert werden.
So behebst du es
- Konfiguriere CMP/Tag-Manager so, dass nicht einwilligte Tags ihre Cookies und Storage-Schlüssel bei Ablehnung oder Widerruf löschen.
- Prüfe im Inkognito-Fenster: ablehnen, neu laden, dann in den Entwicklerwerkzeugen (Anwendung → Cookies/Storage) kontrollieren — es darf keine Tracker-Kennung mehr geben.
- Achte bei First-Party-Tracking (serverseitiges Tagging, CNAME-Cloaking) darauf, dass die Löschung auch Kennungen der eigenen Domain erfasst.