Tracking & Einwilligung

Fingerprinting-Techniken auf der Seite erkannt

Üblicher Schweregrad: mittel · Aufwand: mittel

Woran du es erkennst

Skripte auf der Seite tasten Fingerabdruck-Oberflächen ab — Canvas-/WebGL-Bilder werden ausgelesen, der AudioContext analysiert oder Schriften in großer Zahl enumeriert — charakteristisch für Geräte-Fingerprinting, nicht für Feature-Erkennung.

Warum es zählt

Fingerprinting erkennt Geräte ohne jede gespeicherte Kennung — und genau das erfasst § 25 TTDSG: Der Zugriff auf Informationen im Endgerät zur Wiedererkennung braucht eine Einwilligung wie bei Cookies. Im Gegensatz zu Cookies können Betroffene einen Fingerabdruck weder sehen noch löschen, was Aufsichtsbehörden eher verschärfend werten.

So behebst du es

  1. Finde heraus, welches Skript die Abfragen ausführt (Canvas-Rücklesen, AudioContext, Schriften-Enumeration) und zu welchem Anbieter es gehört.
  2. Ordne Fingerprinting als einwilligungspflichtiges Tracking ein: Solche Skripte erst nach ausdrücklicher Einwilligung laden, wie jeden anderen nicht-essentiellen Tracker.
  3. Ersetze fingerabdruckbasierte Wiedererkennung durch einwilligungsbasierte Alternativen (First-Party-Messung, erklärte Anmeldung), wo der Zweck eine legitime Messung ist.

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