Tracking & Einwilligung
Fingerprinting-Techniken laufen vor jeder Einwilligung
Woran du es erkennst
In einer frischen Sitzung wurden Fingerprinting-Flächen bereits ausgelesen — Canvas-/WebGL-Rücklesung, AudioContext-Analyse oder umfangreiche Schriftarten-Aufzählung —, bevor der Besucher das Einwilligungsbanner überhaupt bedient hat. Die Wiedererkennung des Geräts lief also ohne jede Wahl.
Warum es zählt
Fingerprinting greift zur Wiedererkennung auf Informationen auf dem Gerät zu — genau das erfasst § 25 TTDSG bzw. die ePrivacy-Regeln, genauso wie bei Cookies: Es braucht eine vorherige Einwilligung. Da ein Fingerabdruck für den Besucher weder sichtbar noch löschbar ist, ist ein Lauf vor jeder Interaktion ein erschwerter Einwilligungsverstoß — hier gemessen, nicht vermutet.
So behebst du es
- Finde heraus, welches Skript die Fingerprinting-Abfragen ausführt, und binde es an einen einwilligungsabhängigen Auslöser, sodass es erst nach ausdrücklicher Zustimmung lädt.
- Prüfe die Ladereihenfolge: Fingerprinting-Code steckt häufig in Tag-Manager-Standards, A/B-Test- oder Betrugserkennungs-Skripten, die auf jeder Ansicht feuern.
- Wo Wiedererkennung wirklich gebraucht wird (etwa Betrugserkennung), prüfe eine dokumentierte Interessenabwägung mit juristischem Beistand, statt still alle Besucher abzutasten.