Tracking & Einwilligung
Tracking-Cookies wurden trotz Ablehnung gesetzt
Woran du es erkennst
Im Consent-Gate-Test wurde aktiv auf „Ablehnen" geklickt — und danach wurden bekannte Tracking-Cookies (z. B. _ga, _fbp, _uetsid) neu im Browser gesetzt. Die Netzwerk-Beacons mögen gestoppt sein, der Speicher-Zwilling des Trackings läuft trotzdem weiter.
Warum es zählt
Das Speichern nicht-essentieller Cookies erfordert nach § 25 TTDSG eine Einwilligung — unabhängig davon, ob zusätzlich Requests abgehen. Wer nach einer dokumentierten Ablehnung weiter Tracker-Kennungen ablegt, verstößt belegbar gegen TTDSG/DSGVO; Behörden und Abmahnungen werten das so scharf wie weiterlaufende Beacons.
So behebst du es
- Binde die Cookie-Setzung aller einwilligungspflichtigen Tags strikt an das Consent-Signal der CMP: Bei Ablehnung darf kein nicht-essentielles Cookie geschrieben werden — auch kein „anonymisiertes".
- Prüfe im Tag-Manager die Auslöser: Tags, die auf „Alle Seiten" statt auf einwilligungsabhängige Trigger gebunden sind, setzen ihre Cookies vor bzw. trotz der Wahl.
- Teste den Ablehnen-Pfad im Inkognito-Fenster (DevTools → Application → Cookies): Nach dem Klick auf „Ablehnen" dürfen keine neuen Tracking-Cookies auftauchen.
- Lösche bestehende Tracker-Cookies aktiv beim Widerruf, statt sie bis zum Ablaufdatum weiterlaufen zu lassen.