Tracking & Einwilligung
Einwilligungsdialog mit vorausgewählten Schaltern
Woran du es erkennst
Die Einwilligungsebene öffnet mit bereits eingeschalteten, nicht-essentiellen Zwecken oder Anbietern (vorangekreuzte Kästchen oder Regler) — ein einziger Klick auf „bestätigen" akzeptiert Tracking, das der Besucher nie aktiv gewählt hat.
Warum es zählt
Seit dem EuGH-Urteil Planet49 (C-673/17) ist im EU-Recht geklärt: Vorangekreuzte Kästchen sind keine wirksame Einwilligung. Sie erfordert eine aktive, eindeutige Handlung — jeder standardmäßig eingeschaltete Zweck läuft damit ohne Rechtsgrundlage.
So behebst du es
- Stelle jeden nicht-essentiellen Zweck und Anbieter standardmäßig auf AUS; nur unbedingt erforderliche Verarbeitung darf vor einer Handlung aktiv sein.
- Mache „alle akzeptieren" und „speichern" zu echt unterschiedlichen Wegen: Speichern bei ausgeschalteten Vorgaben muss Ablehnung der optionalen Zwecke bedeuten.
- Prüfe nach Aktualisierungen des Consent-Werkzeugs erneut — Design- oder Konfigurationsänderungen schalten Vorauswahlen mitunter still wieder ein.