Tracking & Einwilligung
Kein Weg, die Einwilligung zu widerrufen
Woran du es erkennst
Nach dem Wegklicken des Banners gibt es keinen dauerhaften Einstieg, um die Wahl zu ändern — kein Footer-Verweis, kein Einstellungspunkt, kein schwebendes Symbol; nur das manuelle Löschen der Cookies führt noch einmal zum Dialog.
Warum es zählt
Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Erteilung. Ein Einweg-Banner macht das Annehmen dauerhaft leicht und den Widerruf unmöglich — für Aufsichtsbehörden ein struktureller Verstoß; außerdem bricht so die geforderte Neueinwilligung, wenn Anbieter oder Zwecke wechseln.
So behebst du es
- Baue einen dauerhaft auffindbaren Einstieg ein — üblich ist ein Verweis „Einwilligungs-Einstellungen" im Footer oder ein permanentes Symbol der Einwilligungslösung auf jeder Seite.
- Verdrahte den Einstieg so, dass sich der Dialog mit der aktuellen Auswahl öffnet und Änderungen in beide Richtungen sofort wirken.
- Prüfe, dass der Widerruf die Tracker wirklich stoppt: Wiederhole die Netzwerk-Kontrolle nach dem Widerruf und stelle sicher, dass keine nicht-essentiellen Messaufrufe mehr abgehen.