Tracking & Einwilligung

Kein Weg, die Einwilligung zu widerrufen

Üblicher Schweregrad: hoch · Aufwand: gering

Woran du es erkennst

Nach dem Wegklicken des Banners gibt es keinen dauerhaften Einstieg, um die Wahl zu ändern — kein Footer-Verweis, kein Einstellungspunkt, kein schwebendes Symbol; nur das manuelle Löschen der Cookies führt noch einmal zum Dialog.

Warum es zählt

Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Erteilung. Ein Einweg-Banner macht das Annehmen dauerhaft leicht und den Widerruf unmöglich — für Aufsichtsbehörden ein struktureller Verstoß; außerdem bricht so die geforderte Neueinwilligung, wenn Anbieter oder Zwecke wechseln.

So behebst du es

  1. Baue einen dauerhaft auffindbaren Einstieg ein — üblich ist ein Verweis „Einwilligungs-Einstellungen" im Footer oder ein permanentes Symbol der Einwilligungslösung auf jeder Seite.
  2. Verdrahte den Einstieg so, dass sich der Dialog mit der aktuellen Auswahl öffnet und Änderungen in beide Richtungen sofort wirken.
  3. Prüfe, dass der Widerruf die Tracker wirklich stoppt: Wiederhole die Netzwerk-Kontrolle nach dem Widerruf und stelle sicher, dass keine nicht-essentiellen Messaufrufe mehr abgehen.

Zum Nachlesen