Tracking & Einwilligung

Cookie-Banner behauptet Einwilligung durch bloße Weiternutzung

Üblicher Schweregrad: mittel · Aufwand: gering

Woran du es erkennst

Im Einwilligungs-Overlay steht sinngemäß, dass allein das Weiternutzen, Scrollen oder Schließen der Seite als Zustimmung gilt — ohne eine echte, eindeutig bestätigende Handlung des Besuchers.

Warum es zählt

Nach DSGVO und TTDSG ist eine Einwilligung nur durch eine eindeutige bestätigende Handlung wirksam. „Durch die weitere Nutzung stimmen Sie zu" ist keine Einwilligung — alle darauf gestützten Tracker laufen ohne Rechtsgrundlage, mit Bußgeld- und Abmahnrisiko.

So behebst du es

  1. Entferne jede Formulierung, die Weiternutzung, Scrollen oder Schließen als Zustimmung deutet — ersetze sie durch ausdrückliche Buttons.
  2. Biete „Akzeptieren" und „Ablehnen" gleichwertig auf derselben Bannerebene an; vor der aktiven Wahl bleiben nicht-notwendige Tags blockiert.
  3. Prüfe die Textbausteine der CMP: Viele liefern Formulierungen mit impliziter Zustimmung noch als Standard aus, die sich abschalten lassen.

Zum Nachlesen