Tracking & Einwilligung

Belegt: Nachverfolgung lief vor der Einwilligung

Üblicher Schweregrad: hoch · Aufwand: mittel

Woran du es erkennst

Die Seite wurde in einer frischen Sitzung unmittelbar nach dem Laden geprüft — vor jeder Bedienung des Einwilligungsbanners —, und einwilligungspflichtige Dienste waren bereits aktiv. Das ist eine Messung, keine Vermutung.

Warum es zählt

Das ist ein belegter Verstoß gegen DSGVO und ePrivacy: Nicht notwendige Dienste luden vor der Zustimmung. Anders als ein bloßer Hinweis auf ihre Anwesenheit ist ein gemessener Ladevorgang vor der Einwilligung unmittelbar angreifbar und trägt ein echtes Bußgeldrisiko.

So behebst du es

  1. Sperre jedes nicht notwendige Tag, bis der Besucher ausdrücklich zustimmt — das Anzeigen des Banners ist keine Einwilligung, nur eine bejahende Wahl ist es.
  2. Setze den Einwilligungsmodus auf „abgelehnt" als Voreinstellung und binde die Tags an einwilligungsabhängige Auslöser.
  3. Prüfe erneut in einer frischen, privaten Sitzung mit offenem Netzwerkprotokoll, dass vor der Wahl keine einzige Werbe- oder Analyseanfrage hinausgeht.

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