Tracking & Einwilligung
CNAME-Verschleierung per DNS-Messung belegt
Woran du es erkennst
Eine First-Party-Subdomain der Seite zeigt per CNAME-Eintrag direkt auf den Host eines bekannten Tracking-Anbieters — per DNS gemessen, nicht aus Heuristiken vermutet. Anfragen an die vermeintlich eigene Subdomain landen also beim Tracker, wirken aber wie ein eigener Dienst.
Warum es zählt
CNAME-Verschleierung tarnt einen Dritt-Tracker als eigene Infrastruktur: Sie umgeht Blockierer und Dritt-Cookie-Beschränkungen, doch die Daten fließen weiterhin an den Anbieter. Alle Pflichten zu Einwilligung, Auftragsverarbeitung und Datenschutzerklärung gelten unverändert — und weil der Alias wie eigene Infrastruktur aussieht, entgeht der Datenfluss regelmäßig sowohl Besuchern als auch internen Prüfungen.
So behebst du es
- Benenne den Anbieter hinter dem Alias (das CNAME-Ziel verrät ihn) und behandle die Subdomain als das, was sie ist: einen Tracker-Endpunkt eines Dritten.
- Stelle alle Anfragen an die verschleierte Subdomain hinter eine Einwilligung, schließe einen AVV mit dem Anbieter, falls keiner besteht, und nenne den Empfänger in der Datenschutzerklärung.
- Prüfe, den verschleierten Endpunkt durch eine einwilligungsbewusste serverseitige Anbindung unter eigener Kontrolle zu ersetzen oder ganz zu entfernen — Verschleierung dient dem Umgehen der Besucherwahl und ist nach DSGVO kaum zu rechtfertigen.