Tracking & Einwilligung
Datenschutzerklärung nennt aktive Empfänger nicht
Woran du es erkennst
Während des Tests sind Tracking-Dienste oder Pixel aktiv (Meta, Google Ads, Bing UET, TikTok, Hotjar, …), die in der Datenschutzerklärung unter keinem erkennbaren Namen oder Domain auftauchen.
Warum es zählt
Art. 13 DSGVO verlangt die Nennung der Empfänger personenbezogener Daten. Fehlt der Eintrag — etwa Bing UET ohne Microsoft/Bing in der DSE —, ist die Erklärung unvollständig und angreifbar.
So behebst du es
- Die im Test gesehenen Dienste und Pixel (Meta, Google Ads, Bing UET / Microsoft Advertising, TikTok, Hotjar, …) in der Datenschutzerklärung ergänzen: Zweck, Anbieter, Rechtsgrundlage, ggf. Drittland.
- Dienste, die nicht gebraucht werden, entfernen statt sie nur zu verschweigen.