Tracking & Einwilligung

Datenschutzerklärung nennt aktive Empfänger nicht

Üblicher Schweregrad: mittel · Aufwand: gering

Woran du es erkennst

Während des Tests sind Tracking-Dienste oder Pixel aktiv (Meta, Google Ads, Bing UET, TikTok, Hotjar, …), die in der Datenschutzerklärung unter keinem erkennbaren Namen oder Domain auftauchen.

Warum es zählt

Art. 13 DSGVO verlangt die Nennung der Empfänger personenbezogener Daten. Fehlt der Eintrag — etwa Bing UET ohne Microsoft/Bing in der DSE —, ist die Erklärung unvollständig und angreifbar.

So behebst du es

  1. Die im Test gesehenen Dienste und Pixel (Meta, Google Ads, Bing UET / Microsoft Advertising, TikTok, Hotjar, …) in der Datenschutzerklärung ergänzen: Zweck, Anbieter, Rechtsgrundlage, ggf. Drittland.
  2. Dienste, die nicht gebraucht werden, entfernen statt sie nur zu verschweigen.

Zum Nachlesen