Tracking & Einwilligung
Datenschutzerklärung ohne Hinweis auf Drittlandtransfer
Woran du es erkennst
Mindestens ein beobachteter Datenempfänger hat seinen Sitz in den USA, aber die Datenschutzerklärung enthält keinen Hinweis auf einen Drittlandtransfer (Drittland, USA, Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln/SCC oder Angemessenheitsbeschluss).
Warum es zählt
Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO verlangt, über Übermittlungen in Drittländer und deren Absicherung zu informieren. Fehlt der Hinweis, obwohl Empfänger mit Sitz in den USA aktiv sind, ist die Information der Betroffenen unvollständig.
So behebst du es
- In der Datenschutzerklärung einen Abschnitt zum Drittlandtransfer ergänzen: Transferland und Garantie (z. B. DPF-Zertifizierung, Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschluss).
- Je aktivem Empfänger mit Sitz in den USA prüfen, ob eine DPF-Zertifizierung oder Standardvertragsklauseln vorliegen — und das dort benennen.