Tracking & Einwilligung
Datenschutzerklärung nennt keinen Verantwortlichen
Woran du es erkennst
Die Datenschutzerklärung nennt keinen Verantwortlichen (Verantwortlicher / Verantwortliche Stelle / data controller).
Warum es zählt
Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen. Ohne diese Angabe ist die Erklärung unvollständig.
So behebst du es
- Zu Beginn der Datenschutzerklärung Name, Anschrift und Kontakt der verantwortlichen Stelle angeben.
- Von der Formulierung „verantwortlich für den Inhalt“ (Impressum) unterscheiden — gemeint ist der datenschutzrechtliche Verantwortliche.