Tracking & Einwilligung

Datenschutzerklärung nennt keinen Verantwortlichen

Üblicher Schweregrad: hoch · Aufwand: gering

Woran du es erkennst

Die Datenschutzerklärung nennt keinen Verantwortlichen (Verantwortlicher / Verantwortliche Stelle / data controller).

Warum es zählt

Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen. Ohne diese Angabe ist die Erklärung unvollständig.

So behebst du es

  1. Zu Beginn der Datenschutzerklärung Name, Anschrift und Kontakt der verantwortlichen Stelle angeben.
  2. Von der Formulierung „verantwortlich für den Inhalt“ (Impressum) unterscheiden — gemeint ist der datenschutzrechtliche Verantwortliche.

Zum Nachlesen