Tracking & Einwilligung

Fehler-Monitoring vor der Einwilligung aktiv

Üblicher Schweregrad: Hinweis · Aufwand: gering

Woran du es erkennst

Vor jeder Einwilligungsentscheidung sendet die Seite Daten an einen Fehler-Monitoring-Dienst (z. B. Sentry, Bugsnag, Rollbar, Datadog RUM).

Warum es zählt

Fehler-Monitoring überträgt mindestens die IP-Adresse, die URL und technische Geräteangaben an den Anbieter. Es lässt sich oft auf ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Betriebssicherheit) stützen — das hängt aber von Konfiguration (Session Replay, Nutzerkennungen, EU-Region) ab und muss in der Datenschutzerklärung stehen. Ein sicherer Verstoß ist es nicht, aber ein prüfenswerter Datenempfänger.

So behebst du es

  1. Prüfen und dokumentieren, ob das berechtigte Interesse trägt: keine Session-Replays, keine Nutzer-IDs/E-Mail-Adressen in Fehlerberichten, IP-Anonymisierung bzw. EU-Region des Anbieters.
  2. Den Anbieter in der Datenschutzerklärung als Empfänger nennen (Zweck, Rechtsgrundlage, Drittlandtransfer, AVV).
  3. Reichen die Voraussetzungen nicht, das Monitoring erst nach Einwilligung initialisieren.

Zum Nachlesen