Formulare

Pflicht-Checkbox koppelt eine Marketing-Einwilligung an das Absenden

Üblicher Schweregrad: mittel · Aufwand: minimal

Woran du es erkennst

Eine Checkbox, die die Einwilligung in E-Mail-Updates, einen Newsletter oder Werbung abfragt, ist als Pflichtfeld gesetzt — das Formular (Zugangsanfrage, Anmeldung, Kontakt) lässt sich ohne sie nicht absenden, oft ohne sichtbare Pflicht-Kennzeichnung.

Warum es zählt

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wird. Art. 7 Abs. 4 DSGVO und Erwägungsgrund 43 verlangen, dass eine Leistung nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, die dafür nicht erforderlich ist; eine solche gekoppelte Einwilligung gilt regelmäßig als unwirksam. Die darauf gestützten Mailings sind dann rechtswidrig (Abmahn- und Bußgeldrisiko). Die fehlende Pflicht-Kennzeichnung kommt als Bedienungslücke dazu.

So behebst du es

  1. Mache die Marketing-/Newsletter-Checkbox freiwillig (required entfernen) und lasse sie standardmäßig abgewählt.
  2. Halte als Pflicht nur, was die Leistung braucht: z. B. den Hinweis, dass die E-Mail-Adresse für den Versand des Zugangscodes genutzt wird, mit Verweis auf die Datenschutzerklärung — ohne Werbezweck.
  3. Ist eine E-Mail-Bestätigung für die Leistung selbst nötig, benenne sie genau so und nicht als Update-/Newsletter-Abo.
  4. Wenn du Marketing-Einwilligung willst, nutze eine getrennte Double-Opt-in-Newsletter-Checkbox und kennzeichne Pflichtfelder sichtbar (Stern plus Legende).

Zum Nachlesen