Formulare
Pflicht-Checkbox koppelt eine Marketing-Einwilligung an das Absenden
Woran du es erkennst
Eine Checkbox, die die Einwilligung in E-Mail-Updates, einen Newsletter oder Werbung abfragt, ist als Pflichtfeld gesetzt — das Formular (Zugangsanfrage, Anmeldung, Kontakt) lässt sich ohne sie nicht absenden, oft ohne sichtbare Pflicht-Kennzeichnung.
Warum es zählt
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wird. Art. 7 Abs. 4 DSGVO und Erwägungsgrund 43 verlangen, dass eine Leistung nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, die dafür nicht erforderlich ist; eine solche gekoppelte Einwilligung gilt regelmäßig als unwirksam. Die darauf gestützten Mailings sind dann rechtswidrig (Abmahn- und Bußgeldrisiko). Die fehlende Pflicht-Kennzeichnung kommt als Bedienungslücke dazu.
So behebst du es
- Mache die Marketing-/Newsletter-Checkbox freiwillig (required entfernen) und lasse sie standardmäßig abgewählt.
- Halte als Pflicht nur, was die Leistung braucht: z. B. den Hinweis, dass die E-Mail-Adresse für den Versand des Zugangscodes genutzt wird, mit Verweis auf die Datenschutzerklärung — ohne Werbezweck.
- Ist eine E-Mail-Bestätigung für die Leistung selbst nötig, benenne sie genau so und nicht als Update-/Newsletter-Abo.
- Wenn du Marketing-Einwilligung willst, nutze eine getrennte Double-Opt-in-Newsletter-Checkbox und kennzeichne Pflichtfelder sichtbar (Stern plus Legende).